Erklärung über Nationalitätenabstammung, -bildung Drucken
Freitag, den 02. Januar 2015 um 09:57 Uhr
Laut des Gesetzes für Allgemeinbildung (2011. CXC) müssen die Bewerber, die sich in eine Nationalitätenschule melden, eine Erklärung über ihre Abstammung, bzw. darüber abgeben, dass sie die Nationalitätenbildung beanspruchen möchten.
 
Wir möchten die Bewerber bzw. ihre Eltern darauf aufmerksam machen, dass sie - wenn sie den Nationalitätenunterricht in Anspruch nehmen, bzw. auf das Weiterlernen in einer Schule nicht verzichten möchten -  die Nationalitätenabstammung angeben, ankreuzen!
Die Absicht muss zuerst in der "Anmerkung"-Rubrik auf dem Bewerbungsbogen angezeigt werden. Spätestens bis zur mündlichen Prüfung muss auch das dafür bestimmte Formular ausgefüllt werden! Das Formular kann man von unserer Webseite (siehe unten im Artikel) herunterladen, oder in gedruckter Form, persönlich am Sekretariat unserer Schule übernehmen.
 
Im Spiegel der Geschichte der Ungarndeutschen (Aussiedlung, Verschleppung, Magyarisierung, Assimilation) ist es nicht immer möglich und sowieso nicht erfordert die abstammungsmäßige Zusammensetzung der Familie mit Dokumenten, mit Stammbaum usw. nachzuweisen,  es ist genügend das Formular auszufüllen!
 
 
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