Informationen zur zentralen schriftlichen Aufnahmeprüfung 2020 Drucken
Dienstag, den 07. Januar 2020 um 14:48 Uhr

Liebe Eltern, liebe Grundschulabgänger, liebe BewerberInnen!

Termin der zentralen schriftlichen Aufnahmeprüfung ist der 18. Januar 2020 (Samstag) 10 Uhr. 

Wir bitten die Schüler, 30 Minuten vor der Prüfung (9.30) zu erscheinen und im Speisesaal der Schule zu warten. 15 Minuten vor der Prüfung werden die Aufsichtspersonen die Schüler in die Prüfungsräume begleiten.
Die Schüler sollen für die Prüfung Kugelschreiber (blau oder schwarz), Bleistift, Lineal, Zirkel, Winkelmesser mitbringen. In der schriftlichen Prüfung können nur die Zeichnungen mit Bleistift angefertigt werden, alles andere ist mit Kugelschreiber zu schreiben. In dem Prüfungsteil "Ungarisch" sind keine Hilfsmittel erlaubt. In dem Prüfungsteil "Mathematik" sind außer den Zeichenmitteln keine anderen Hilfsmittel (z.B. Taschenrechner) erlaubt. Die Schüler sollen für die Prüfung unbedingt Personal- oder Schülerausweis mitbringen.
Ersatztag der schriftlichen Prüfung ist der 23. Januar 2020 (14Uhr).
Es werden keine Informationsbriefe persönlich an die Bewerber geschickt! 
Die begleitenden Eltern bitten wir darum, im Speiseaal auf ihre Kinder zu warten.
 
Wir wünschen erfolgreiche Vorbereitung und eine gelungene Prüfung!
Ildikó Anikó Tápai
Schulleiterin
 

Weitere Informationen

Die Bewertungsbögen über die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung können am 23. Januar 2020 (Donnerstag) zwischen 8 und 16 Uhr in der Bibliothek der Schule übernommen werden. 
Hier können gleichzeitig die bewerteten Prüfungsblätter angeschaut werden. Die eventuellen Anmerkungen können (ausschließlich im Falle einer von dem Lösungsschlüssel abweichenden Bewertung) schriftlich, im Sekretariat der Schule eingereicht werden. Anmerkungen müssen spätestens bis zum 24. Januar 2020 (16 Uhr) im Sekretariat eintreffen. Über die angeschauten Prüfungsblätter können entweder mit der Hand oder elektrisch (z.B. digitaler Photoapparat) Kopien gemacht werden. 
Weitere Informationen zu den eventuellen Bemerkungen:
Verpasst man die festgelegte Berufungsfrist, kann man innerhalb von 24 Stunden (spätestens bis zum 27. Januar 2020, Montag, 16 Uhr) einen Bestätigungsantrag einreichen. Versäumt man diese Frist, zieht es Rechtsverlust nach sich. Die eingereichten Anmerkungen werden von der Schule beurteilt und innerhalb von drei Tagen schriftlich an den Einspruch Erhebenden weitergeleitet. Wenn der Einspruch Erhebende mit dem Urteil nicht einverstanden ist, hat er 24 Stunden, dies der Prüfung organisiernden Schule schriftlich mitzuteilen. Versäumt er diese Frist, zieht es Rechtsverlust nach sich. Die Schule leitet die bestehende Berufung - samt der beziehenden Dokumente - an das Bildungsamt (OH) weiter, das den Einspruch beurteilen wird.